Anträge 2026 - Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V (Pauschalförderung)

Selbsthilfeförderung durch die GKV BW

Die neuen Antragsformulare für die Pauschalförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20h SGB V sind auf der Homepage der GKV-Seite Antragsformulare – GKV Baden-Württemberg eingestellt
Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne alle nötigen Formulare und Informationen kompakt per mail zu.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns, gerne sprechen wir Ihren Antrag mit Ihnen durch!

Bitte beachten Sie:

  • Verwenden Sie nur die aktuellen Antragsformulare für 2026.
  • Antragsfrist: 31.03.2026. Bis dahin muss der Antrag im Original auf Papier bei der BARMER vorliegen.
  • Dem neuen Antrag immer den Verwendungsnachweis vom Vorjahr beilegen.
  • Jeder Antrag braucht ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer), bitte auf die 1. Seite des Antrags schreiben.
  • Jeder Antrag braucht zwei Unterschriften.

Sie können den Antrag beim Selbsthilfebüro Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald abgeben oder direkt senden an 

BARMER Landesvertretung Baden-Württemberg
z. Hd. Sarah Back / Carina Bauer
Postfach 102154
70017 Stuttgart

Anträge die das Selbsthilfebüro als Sammelsendung nach Stuttgart schicken soll müssen bis spätestens Montag, 23.03.26 morgens um 09:00 Uhr im Briefkasten des Selbsthilfebüros sein!!!